Therapiesetting

Nach erfolgter Kontaktaufnahme wird ein Termin zum Erstgespräch vereinbart.

Das Erstgespräch dient einer groben Orientierung in Bezug auf den Anlass des Kommens und der bestehenden Problembereiche, aber auch einem ersten Kennen lernen. Methodische Fragen, wie Ablauf einer Psychotherapie, Möglichkeiten therapeutischer Maßnahmen und angewandte Techniken können näher beleuchtet werden. Es bietet weiters Raum, um äußere Rahmenbedingungen wie Termine, Honorar, Zahlungsmodus zu klären.

Das Erstgespräch ist unverbindlich; nach einer „Bedenkzeit“ kann eine weiterführenden Psychotherapie vereinbart werden. In der Regel finden die therapeutischen Sitzungen einmal wöchentlich statt, im Bedarfsfall kann die Frequenz individuell geregelt werden. Die Dauer der Psychotherapie kann je nach Problembereich zwischen wenigen Sitzungen bis hin zu Jahren liegen.

Als Wahlärztin und Psychotherapeutin befinde ich mich in keinem Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse.

Das Honorar ist nach jeder Sitzung bar oder bei länger dauernden Behandlungssetting auch am Ende des Monats in bar oder mittels Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Zur Refundierung eines Teilbetrags der Kosten können die Honorarrechnungen direkt bei der Krankenkasse unter: Kostenrückerstattung - Wahlarzt eingereicht werden. Je nach Krankenkasse variiert die Höhe der Kostenrückerstattung, in der Regel erfolgt eine Rückerstattung von etwa 80% des Kassentarifs. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung für ambulante Leistungen verfügen, können Sie meine Honorarrechnung selbstverständlich dort einreichen.

Psychotherapie unterliegt der absoluten Verschwiegenheitspflicht!